Hausordnung des Gymnasiums Luisenstift Radebeul

Im Gymnasium Luisenstift bemühen wir uns als Schüler, Lehrer und Schulpersonal um freundliche Zusammenarbeit. Die Achtung einer jeden Person ist Grundlage unseres Zusammenlebens. Handlungen, die die seelische und körperliche Unversehrtheit anderer gefährden oder beeinträchtigen, werden bestraft.

Die folgenden übergeordneten Regeln werden beachtet

  • Ältere zeigen für Jüngere und Starke für Schwächere Verantwortung
  • Meinungsverschiedenheiten werden ohne Gewalt beigelegt
  • Schuleigentum und persönliches Eigentum werden geachtet
  • Für Sauberkeit und Ordnung in der Schule ist jeder Schüler und Lehrer verantwortlich

Zur Erleichterung unseres Zusammenlebens brauchen wir einige Schulregeln:

Verhalten vor und nach dem Unterricht

  • Es ist selbstverständlich, rechtzeitig in der Schule zu sein, um einen pünktlichen Unterrichtsbeginn zu gewährleisten.
  • Bei Fehlen eines Fachlehrers meldet das der Klassensprecher/Kurssprecher fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn im jeweiligen Sekretariat.
  • Das Fehlen eines Schülers in der ersten Stunde meldet der Klassensprecher dem Fachlehrer, dieser dem Sekretariat.
  • Die Schüler betreten die Fachräume (Biologie, Chemie, Informatik, Kunsterziehung, Musik, Physik, Sport) nur in Anwesenheit eines Lehrers.
  • Während der Unterrichtsstunden herrscht im Schulhaus Ruhe.
  • Schüler der Klassen 5-10 dürfen während der Schulzeit nur mit Erlaubnis eines Lehrers das Schulgelände verlassen.
  • Nach der letzten Unterrichtsstunde, die in einem Raum stattfindet, sind die Stühle hochzustellen und der Ordnungsdienst der Klasse fegt den Raum aus.
  • Nach Schulschluss begibt sich jeder Schüler auf dem sichersten Weg nach Hause.

Verhalten in den Pausen

  • Schüler der Klassen 5-10 können sich während der großen Pausen im Hof (Ergänzung gemäß der Aufenthaltsmöglichkeiten im Weinberghaus) aufhalten.
  • Wegen der großen Unfallgefahr werden gefährliche Spiele unterlassen. Schneeballwerfen ist nur auf der Wiese unterhalb des Weinberghauses gestattet.
  • Aufsichtslehrkräfte tragen während der Pausen die Verantwortung und daher leisten alle Schüler ihren Anweisungen Folge.

Verhalten im Speiseraum

  • die Schulspeisungsteilnehmer nehmen ihr Mittagessen nach einem bestimmten Zeitplan im Speiseraum ein. Die Essenteilnehmer bringen ihr Geschirr selbstständig zurück und wischen nach dem Essen die Tische ab.

Verhalten bei Alarm

  • Bei Feuer oder Katastrophenalarm (mehrmaliges Klingeln oder Dauerton) gilt der Alarmplan unter Leitung des jeweiligen Fachlehrers.

Sonstige Grundsätze

  • Der Aufenthalt auf den Toiletten ist nur für den vorgesehenen Zweck gestattet.
  • Rauchen, der Genuss alkoholischer Getränke, der Besitz und die Einnahme von Drogen sowie das Mitführen von Waffen und waffenartigen Gegenständen im Schulgelände sind für alle verboten. lm engen schulischen Bereich (Aufenthalt in der Schule sowie Teilnahme an schulischen Veranstaltungen) besteht ein striktes Verbot, Cannabisprodukte, gleich in welcher Menge und Form, mit sich zu führen. Dies gilt für alle Personen, die sich im Schulgebäude und auf dem Schulgelände aufhalten bzw. an verbindlichen schulischen Veranstaltungen (S 26 SächsSchulG) teilnehmen.
  • Bei Unfällen oder Streitigkeiten ist ein Lehrer zu informieren.
  • Die Benutzung von Fahrrädern kann auf Antrag der Eltern erlaubt werden. Das Radfahren auf dem Schulgelände ist nicht erwünscht.
  • Schäden, Verluste und Fundsachen werden dem Hausmeister oder einem Lehrer gemeldet. Für Geld und Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen.
  • Allen Lernenden der Sekundarstufe zwei ist es in den Gebäuden ‚Neubau‘ und ‚Luise’ gestattet, ihre digitalen Endgeräte zu Unterrichtszwecken zu nutzen. Allen Lernenden ab Klassenstufe neun ist die Nutzung von digitalen Mitschriften gestattet, solange die Lehrkraft nicht ausdrücklich widerspricht. Eine Nutzung von (digitalen und analogen) Mobiltelefonen in den Gebäuden des Gymnasiums Luisenstift für Klassenstufe fünf bis zehn bedarf der Erlaubnis durch eine Lehrkraft und ist ansonsten zu unterlassen.
    Bei Zuwiderhandlungen werden die entsprechenden Geräte eingezogen. Die Aushändigung dieser erfolgt gegen Unterschrift der Eltern bzw. an die Eltern der lernenden Person. Sollte das Verwenden gegen ausdrückliches Verbot der Lehrkraft (für das entsprechende Fach) öfter vorkommen, kann die Nutzung der Geräte für die betroffene Person im entsprechenden Fach bis auf Weiteres untersagt werden.
  • Der Fahrstuhl wird nur von berechtigten Personen benutzt.


Und zum Schluss noch zwei wichtige Punkte:

  • Wer sich ungerecht behandelt fühlt, kann sich jederzeit an die Schülervertreter, den Klassenlehrer, den Tutor, den Vertrauenslehrer, den Beratungslehrer oder die Schulleitung wenden.
  • Die Schule ist zum Lernen da. Daher soll jeder Schüler gut arbeiten und anderen Schülern nicht die Möglichkeit zur Mitarbeit und zum Lernen durch Stören nehmen.
Ankündigungen

Feierstunde zum Goldenen Abitursjubiläum am 27.09.24, um 10:00 Uhr in der Schule


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Anschrift /Kontakt

Gymnasium Luisenstift Radebeul Straße der Jugend 3 01445 Radebeul


Tel. Luisenhaus: 0351/8628650 Weinberghaus: 0351/86286520


Fax. Luisenhaus: 0351/86286516 Weinberghaus: 0351/86286526

Lehrer werden in Sachsen
Europa fördert Sachsen

Die Computertechnik des Gymnasiums Luisenstift wurde aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Freistaates Sachsen gefördert.

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